1. Allgemeines

    1. Soweit nachfolgend nicht im Einzelnen differenziert wird, gelten diese AGB sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB).
    2. Mit Abschluss des ersten Vertrages, in den diese AGB einbezogen werden, erkennt der Kunde deren Geltung zugleich für alle künftigen Verträge an, die er mit Deppe & Stücker GmbH abschließt.
    3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Deppe & Stücker und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn Deppe & Stücker die Leistung an den Kunden in Kenntnis seiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.
  2. Vertragsschluss & Beschaffenheit

    1. Angebote von Deppe & Stücker sind freibleibend; sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden dar, selbst ein bindendes Angebot abzugeben. Eine Bestellung oder ein Auftrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an Deppe & Stücker dar.
    2. Deppe & Stücker kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Angebotsabgabe annehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Deppe & Stücker die Annahme schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Ware an den Kunden erklärt.
    3. Zum Nachweis des Inhalts einer Vereinbarung, die sich auf die Beschaffenheit bzw. den Zustand der Ware bezieht, bedarf es einer schriftlichen Erklärung seitens Deppe & Stücker. Das Gleiche gilt für die Übernahme einer Garantie durch Deppe & Stücker, die sich auf die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der Ware bezieht.
    4. In Anzeigen, Flyern und sonstigen Angebotsunterlagen oder im Internet enthaltene Angaben sowie Abbildungen oder Zeichnungen der Ware sind nur ungefähr beschreibend und nicht immer wie abgebildet zutreffend. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den Angaben im Vertrag.
    5. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird gebrauchte Ware in dem Zustand und mit der Beschaffenheit verkauft, den sie bei Übergabe an den Kunden aufweist. Zur vertragsgemäßen Beschaffenheit gebrauchter Ware (Verschleiß) gehören insbesondere die typischen Schäden, die auf dem Alter sowie auf der bisherigen Abnutzung und dem bisherigen Gebrauch der Ware beruhen.
    6. Als gebrauchte Ware im Sinne gelten auch Austauschteile. Dabei handelt es sich um gebrauchte Ersatzteile, die vom Hersteller oder Deppe & Stücker aufbereitet wurden, jedoch eine verminderte Restlebensdauer aufweisen.
    7. Neu ist Ware, die, außer zu Vorführzwecken oder im Rahmen des Transports, noch nicht eingesetzt wurde.
    8. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart, trifft Deppe & Stücker keine Beschaffungspflicht. Deppe & Stücker übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet ist. Zum Nachweis der Übernahme eines Beschaffungsrisikos durch Deppe & Stücker bedarf es einer schriftlichen Erklärung seitens Deppe & Stücker.
  3. Leistungsfristen und Übergabetermine

    1. Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand abzunehmen.
    2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als acht Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Deppe & Stücker dem Kunde schriftlich eine Nachfrist von acht Tagen setzten mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Deppe & Stücker berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
    3. Soweit im Vertrag Leistungsfristen oder Übergabetermine genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Angaben auf Grund der voraussichtlichen Leistungsdauer oder üblicher Lieferzeiten für vergleichbare Ware. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Zum Nachweis dafür, dass ein verbindlicher Liefer- oder Übergabetermin vereinbart wurde, ist eine schriftliche Erklärung (mindestens in Textform) von Deppe & Stücker erforderlich.
    4. Sofern Deppe & Stücker aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen vorübergehend an der Bewirkung der geschuldeten Leistung verhindert ist, verschiebt sich deren Fälligkeit bis zum Wegfall des Leistungshindernisses. Deppe & Stücker wird den Kunden über das Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
    5. Ist die von Deppe & Stücker geschuldete Leistung nicht verfügbar, ist Deppe & Stücker berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht nur vorübergehend ist und Deppe & Stücker diese nicht zu vertreten hat. Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn Deppe&Stücker aus einem kongruenten Deckungsgeschäft, das sie zum Zweck der Erfüllung ihrer Leistungspflicht abgeschlossen hat, von ihrem Lieferanten nicht oder nicht richtig beliefert wird. Das Gleiche gilt, wenn die geschuldete Leistung aus dem Bestand von Deppe & Stücker nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Deppe & Stücker ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und eine vom Kunden bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückzuerstatten.
    6. Deppe & Stücker ist zur vorzeitigen Leistung sowie zu Teilleistungen berechtigt. Deppe & Stücker ist berechtigt, vorzeitige Leistungen und Teilleistungen sofort in Rechnung zu stellen. Die Regelung gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.
  4. Abnahme – Gefahrübergang

    1. Die Abnahme der Ware erfolgt an dem im Vertrag vereinbarten Standort oder, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, in der den Vertrag schließenden Niederlassung von Deppe & Stücker; dies ist jeweils der Erfüllungsort.
    2. Wünscht der Kunde die Lieferung der Ware an einen anderen Ort (Versendungskauf), trägt er die Kosten der Versendung. Hierzu gehören auch Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben.
    3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, bestimmt Deppe & Stücker im Fall des Versendungskaufs die Art der Versendung. Eine Transportversicherung schließt Deppe & Stücker nur auf Anweisung des Kunden ab. Zum Nachweis einer solchen Anweisung ist eine schriftliche Erklärung mindestens in Textform des Kunden erforderlich. Die Kosten der Transportversicherung trägt der Kunde.
    4. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Gefahr einer Lieferverzögerung mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder Deppe & Stücker den Transport veranlasst oder die Kosten des Transports übernommen hat.
  5. Preise; Zahloptionen

    1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in EUR, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
    2. Vorkasse - Verbraucher: Die Zahlung wird sofort mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Deppe & Stücker übermittelt unmittelbar nach Vertragsschluss die Rechnung.
    3. Rechnungskauf - Unternehmer: Der Kaufpreis wird fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Deppe & Stücker behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart abzulehnen, wenn die Prüfung eine negative Auskunft ergibt.
    4. Bei Zahlungsverzug des Kunden als Unternehmer hat Deppe & Stücker Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  6. Aufrechnung

    Der Kunde kann die Aufrechnung gegen Forderungen von Deppe & Stücker nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erklären. Ist der Kunde Unternehmer, kann er auch Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen. Dies gilt auch für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 bis 372 HGB.
  7. Gewährleistung - Unternehmer

    Für Mängel haftet Deppe & Stücker wie folgt:
    1. Der Kunde hat die empfangene Ware nach Eintreffen unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und offensichtliche Mängel zeitnah schriftlich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an Deppe & Stücker zu rügen sind.
    2. Ware ist unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Das diesbezügliche Wahlrecht liegt bei Deppe & Stücker. Ersetzte Teile werden Eigentum des Deppe & Stücker. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat Deppe & Stücker für die zurückgenommene Sache gegen den Kunden einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem Zeitraum der Nutzung angefallen wären.
    3. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt bei neuen Waren vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten. Dies gilt nicht, wenn Deppe & Stücker den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei gebrauchten Waren stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu, es sei denn die Parteien haben Abweichendes vereinbart.
    4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und /oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen -, fehler- hafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangel- hafte Bauarbeiten, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Deppe & Stücker zurückzuführen sind.
    5. Für Ersatzstücke und Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert.
    6. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
  8. Gewährleistung - Verbraucher

    Für Mängel haftet der Deppe & Stücker wie folgt:
    1. Ware ist unentgeltlich nach Wahl des Kunden auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die vom Kunde gewählte Art der Nichterfüllung kann von Deppe & Stücker abgelehnt werden, wenn Deppe & Stücker hierdurch mit Kosten belastet wird, die sich bei einer anderen Wahl nicht ergeben hätten, sofern dies ohne Nachteil für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum von Deppe & Stücker
    2. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt bei neuen Waren in 24 Monaten. Bei gebrauchten Waren verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
    3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und /oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen -, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, chemische, elektronische oder elektrische Ein- flüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Deppe & Stücker zurückzuführen sind.
    4. Für Ersatzstücke und Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert.
    5. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von Deppe & Stücker vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
  9. Schadensersatz - Haftung

    Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Deppe & Stücker, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Deppe & Stücker, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Deppe & Stücker haftet Deppe & Stücker, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Im Übrigen ist die Haftung der Deppe & Stücker, für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sofern Deppe & Stücker dem Grunde nach haftet, ist ihre Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen in Ziffer gelten nicht für die folgenden Schäden und Ansprüche: Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz; Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus einer von Deppe & Stücker übernommenen Beschaffenheitsgarantie; Die Regelungen gelten auch für eine gegebenenfalls vorliegende persönliche Haftung der Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Deppe & Stücker.
  10. Eigentumsvorbehalt

    1. Deppe & Stücker behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, geht das Eigentum an der Ware erst auf den Kunden über, wenn alle bei Vertragsabschluss bestehenden und künftig entstehenden Forderungen von Deppe & Stücker aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bezahlt sind.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Maschinenversicherung für die Vorbehaltsware abzuschließen und zu unterhalten, die insbesondere das Feuer- und Diebstahlsrisiko einschließt. Der Kunde hat Deppe & Stücker auf deren Verlangen den Abschluss und die Aufrechterhaltung dieser Versicherung jederzeit nachzuweisen. Sämtliche Ansprüche, die dem Kunden gegenwärtig oder künftig bezüglich der Vorbehaltsware gegen die Versicherung oder sonstige Dritte zustehen, tritt der Kunde bereits heute an Deppe & Stücker ab; Deppe & Stücker nimmt die Abtretung an.
    4. Zu einer Veräußerung, Verpfändung, Vermietung Sicherungsübereignung oder sonstigen Verfügung über die Vorbehaltsware ist der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Deppe & Stücker berechtigt. Das Gleiche gilt für eine Ausfuhr der Vorbehaltsware oder deren Einsatz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
    5. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Dritten auf das Eigentum von Deppe & Stücker hinzuweisen und Deppe & Stücker unverzüglich zu benachrichtigen.
    6. Für den Fall, dass der Kunde die Vorbehaltsware verarbeitet, umbildet, mit anderen Sachen verbindet oder veräußert, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
      • Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Deppe & Stücker nicht gehörenden beweglichen Sachen untrennbar zu einer neuen Sache verbunden, erwirbt Deppe & Stücker das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen. Erfolgt die Verbindung der Vorbehaltsware mit einer Sache des Kunden und ist die Sache des Kunden dabei als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde Deppe & Stücker bereits heute das Miteigentum an der neuen Sache in dem vorgenannten Verhältnis.
      • Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht Deppe & Stücker während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
      • Die aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder der neuen Sache entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits heute in Höhe des Werts der Vorbehaltsware zur Sicherheit an Deppe & Stücker ab; Deppe & Stücker nimmt die Abtretung an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung mit oder (vertragswidrig) ohne Zustimmung von Deppe & Stücker erfolgt. Der Kunde ist jeweils verpflichtet, Deppe & Stücker auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die Deppe & Stücker für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen benötigt.
  11. Hinweis auf OS-Plattform - Verbraucherstreitbeilegung

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Deppe & Stücker nicht verpflichtet und nicht bereit.
  12. Sonstiges

    1. Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, dies gilt auch für die Änderung und/oder den Verzicht dieser Schriftformklausel.
    2. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Vereinbarung treffen, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlich und rechtlich gewollten Erfolg der Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke zeigen sollte.
    3. Auf alle Verträge ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG)/UNKaufrecht. Bei Verbrauchern gilt diese Regelung nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das Landgericht Göttingen , sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Klagen des Kunden gegen Deppe & Stücker ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Deppe & Stücker ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht (für Waren)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Deppe & Stücker GmbH Barbiser Straße 134 37431 Bad Lauterberg- Barbis; oder per Mail an: Info@deppe-stuecker.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wir werden Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.